KANZLEI LEHMANN
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Berlin
in Kooperation mit Weis & Partner Rechtsanwälte
Spandauer Damm 71, 14059 Berlin
(Am Schloss Charlottenburg)
Steuerrecht
Insolvenzrecht
Mietrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Scheinselbständigkeit
Schwarzarbeit
Steuerstraftaten
Betriebsprüfungen
Schuldnerberatung
Privatinsolvenz
Regelinsolvenz
About
Die Kanzlei Lehmann in Berlin-Charlottenburg bietet eine kompetente und umfassende Rechtsberatung und Vertretung. Dabei gehören sowohl Privatpersonen, Selbstständige als auch mittelständische Unternehmen zum Kundenstamm der Kanzlei.
Im unternehmerischen Sinne versteht sich die Kanzlei als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung. Der persönliche Kontakt zu den Mandanten und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit stehen hier an erster Stelle. Zusätzlich bietet die Kanzlei Steuerberatungstätigkeiten und Buchführung nach § 3 Nr. 1 StBerG inklusive Rechtsbehelfsverfahren durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Benno Lehmann an. Eine Beratung kann auch in englischer Sprache erfolgen.
Um ihren Mandanten ein möglichst weites Spektrum an Rechtsberatung anbieten zu können, kooperiert die Kanzlei Lehmann zudem mit Weis & Partner Rechtsanwälte. Für eine ergänzende Rechtsberatung und Verteidigung in allen Lebenslagen, insbesondere auf dem Gebiet der Strafverteidigung, empfiehlt die Kanzlei Lehmann:
Rechtsgebiete
Steuerrecht
Insolvenzrecht
Mietrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Scheinselbständigkeit
Schwarzarbeit
Steuerstraftaten
Betriebsprüfungen
Schuldnerberatung
Privatinsolvenz
Regelinsolvenz



Blog
Kosten
Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Streitwert.
Für Tätigkeiten über eine Erstberatung hinaus richtet sich die Höhe der Vergütung für anwaltliche Dienstleistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses bestimmt die Höhe der Vergütung des Anwalt nach Gegenstandswert und Art der anwaltlichen Tätigkeit. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit der Versicherung.

Aktuelles

BAG erlaubt Arbeitgebern die Verrechnung
Arbeitnehmern können unter Umständen mehrere Entschädigungsansprüche zustehen. Solche aus dem Sozialplan und dem gesetzlichen Nachteilsausgleich kann der Arbeitgeber aber verrechnen, so das BAG
Quelle: lto.de

BGH verbietet fiktive Schadenskosten im Werkvertragsrecht
Im Werksvertragsrecht gibt es keine fiktiven Schadenskosten mehr. Das bahnbrechende Urteil des BGH hat Auswirkungen auf die Baubranche, Architekten und Ingenieure. Es verhindert Überkompensation.
Quelle: lto.de

Vertragskündigung war rechtens: dm muss Alnatura zwei Millionen zahlen
Die Drogeriekette dm hat den Rechtsstreit mit dem Bio-Händler Alnatura verloren. Das OLG Frankfurt entschied am Mittwoch, dass dm zwei Millionen Euro an Alnatura zahlen muss.
Quelle: lto.de



Kontakt
Spandauer Damm 71
14059 Berlin
(Am Schloss Charlottenburg)
Fax: 030 / 522 81 336
Mo – Fr
Downloads
Vollmacht